Der Aufreger!
Badewiese am Nixenweg als Wohnbaugrundstück angeboten
In der MAZ, Ausgabe 26./27. Januar 2017, wurde die Ausschreibung eines Flurstückes in Senzig, gelegen Uferpromenade / Nixenweg, veröffentlicht.
Das Flurstück erstreckt sich zu großen Teilen über die Badewiese am Krüpelsee, der einzigen offiziellen Badewiese in Senzig.
Der Eigentümer des Flurstückes ist hier nicht bekannt. Als Verkäufer tritt die BVVG auf (mehr zur BVVG auf Wikipedia ►). Die Flächenangabe in der Ausschreibung weicht von der tatsächlichen ab. Das Flurstück ca. 635 m² größer.
Das Flurstück ist von keinem B-Plan erfasst.
Die erwarteten Gebote lt. Exposé tendieren, unter Zugrundelegung der tatsächlichen Größe des Flurstückes, zu 780.000 €. Tatsächlich aber handelt es sich um
Grünland, Forsten und Holzungen sowie Wasserfläche, deren Wert sehr, sehr weit unter dem im Exposé suggeriertem liegt.
Antwort des Ortsvorstehers, (29.01.2019), auf die Anfrage eines Senziger Bürgers zur Sache (28.01.2019)
04.02.2019 - Auf Ihrer Seite schreibt die Stadt Königs Wusterhausen:
Kein Vorkaufsrecht für die Badestelle in Senzig
In den vergangenen Tagen kam es zu Nachfragen von Bürgern wegen der Naturbadestelle am Krüpelsee in Senzig.
Richtig ist, dass die zuständige Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) das etwa 1800 Quadratmeter große Grundstück Uferpromenade/Nixenweg zum Kauf
anbietet.
Für dieses Flurstück hat die Stadt kein Vorkaufsrecht.
Bereits 2013 bekundete die Stadt ein Ankaufinteresse. Eine Antwort kam von der BVVG erst 2018. Darin hieß es, die Entscheidung über den Kaufantrag müsse noch im
Haus abgestimmt werden. Die BVVG kündigte an, sich zu melden, wenn sie Informationen zur weiteren Verfahrensweise geben könnte.
Mitte 2018 fragte die Stadt erneut nach dem Ergebnis der hausinternen Abstimmung zum Kaufantrag.
Im September 2018 bot die BVVG der Stadt das Flurstück zum Kauf an. Die Stadt bat um Fristverlängerung und teilte schriftlich mit, dass der genannte Preis
nicht begründbar ist. Schließlich liegt das Flurstück im Außenbereich und ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht bebaubar. Außerdem wird es als öffentliche Grünfläche / Liegewiese und
Spielplatz genutzt.
Die Stadt ist verpflichtet, den Haushalt sparsam und wirtschaftlich zu führen. Deswegen kann das Kaufpreisangebot nur zum aktuellen Verkehrswert
erfolgen.
Die BVVG hat mitgeteilt, dass die Informationen der Stadt nicht zu einer Änderung der laufenden Ausschreibung führen und keine Grundlage für eine Direktvergabe
an die Stadt darstellen.
Falls die Stadt ihr Kaufangebot modifizieren möchte, kann sie das bis zum 14.03.2019 tun. Dann endet die Ausschreibung.
Eine „Widmung“ (als Spielplatz) gibt es nicht. Doch im Vorentwurf zum Gesamtflächennutzungsplan der Stadt ist das Flurstück als öffentliche Grünfläche mit
der Zweckbestimmung Spielplatz und Badestelle dargestellt. Gleiches gilt für den Entwurf des Flächennutzungsplans der früheren Gemeinde Senzig.
Netzwerk für Senzig -
Information zur Badestelle Nixenweg
Liebe Senziger Mitbürgerinnen und Mitbürger
Der angekündigte Verkauf der Badestelle Nixenweg bewegt viele Senziger. Einige Mitbürger sind diesbezüglich gegenüber dem Landrat, der Stadtverwaltung, den
Abgeordneten der SVV, dem Verkäufer und weiteren Institutionen aktiv geworden.
Um diese Aktivitäten sinnvoll zu bündeln haben sich auf Anregung von Hella Meyer-König, Birgitta Strunk, Dieter Pludra
und Jürgen Müller ca. 20 Personen am 22.2.2019 zu einem Informellen Treffen zusammengefunden. Daran nahm der Ortsvorsteher Günter Hörandel teil.
Im Verlaufe des Treffens wurde folgendes erörtert:
Um den Verkauf der Badestelle ist viel Bewegung entstanden; alle relevanten Institutionen und Partner sind in Kenntnis der Brisanz der Lage und arbeiten an Lösungen
bzw. Stellungnahmen.
Die Absicht der Stadtverwaltung, Widerspruch gegen die Eigentumszuordnung des betreffenden Flurstückes im Jahre 2002 an die BVVG einzulegen, wird
als richtig und momentan wirkungsvollster Schritt gesehen, den Verkauf des Grundstückes zu stoppen und eine vernünftige Lösung im Interesse der KWer Bürger zu ermöglichen.
Dieser Vorgang muss seitens der Stadtverwaltung transparent und zeitnah gegenüber dem Ortsbeirat kommuniziert werden, so dass die Bürger Senzigs laufend informiert
werden können. Für uns Senziger gilt es, nah an dem Vorgang „dran zu bleiben“.
Wichtiger Termin hierfür ist die Sitzung des SVV–Ausschusses für Stadtentwicklung am 4.3.2019.
Der Ortsvorsteher wird einen eigenen Antrag der Bürger Senzigs auf Aussetzung der Ausschreibung zum Verkauf des
Grundstückes stellen. Darin wird auch die soziale Komponente des Vorganges beschrieben.
Es wird davon Abstand genommen, eigene Gebote für das ausgeschriebene Grundstück abzugeben.
Die Teilnehmer der Beratung werden sich gegenseitig über neue Erkenntnisse und bekanntgewordene Sachverhalte informieren.
Bei Notwendigkeit wird eine weitere Beratung (nach dem 4.3.2019) in Betracht gezogen. Auf dieser kann auch über
weitergehende Maßnahmen befunden werden.
Die Notwendigkeit wurde deutlich, künftig derartige Vorgänge zu vermeiden bzw. besser gewappnet zu sein. Auf Basis
einer Zusammenstellung der kommunalen Flächen und Objekte in Senzig wollen wir Vorschläge und Ideen für die Verwendung bisher nicht oder fremd
genutzter Grundstücke und Räume erarbeiten.
Der Ortsvorsteher wird gebeten, eine solche Zusammenstellung von der Stadtverwaltung anzufordern.
Einzelne Fragen sollen dabei zeitnah verfolgt werden. Insbesondere ist eine Uferzonensatzung dringend erforderlich; der Vorschlag für einen Kinderspielplatz in
Waldesruh ist ebenfalls zügig zu einer Entscheidung zu bringen.
Senzig, den 25.02.2019
i.A. Jürgen Müller (Netzwerk für Senzig)
Bericht des Journalisten Oliver Fischer, in MAZ - Dahmeland, 19. März 2019, Seite 13
BVVG prüft die Kaufangebote für die Badestelle -
Stadt Königs Wusterhausen lässt derweil rechtlich prüfen, ob die Gesellschaft das Grundstück überhaupt hätte anbieten dürfen
Spielplatz / Liegewiese Nixenweg
02. April 2019
Anhörung des Ortsbeirates Senzig
(am 02.04.2019 zugestimmt)
und
13. Mai 2019
Entscheidung der SVV KW
zum
Aufstellungsbeschluss zum
B-Plan 03/19 "Liegewiese Nixenweg"
und
Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre für den
Bereich
der Liegewiese am Nixenweg
Hinweis: abgekürzte Dokumentendarstellung
10.04.2019
Senziger froh über Erhalt der Badewiese
Durchweg positive Reaktionen auf die Einigung in der Grundstücksfrage - Stadt jetzt Eigentümerin
In der Ausgabe vom Mittwoch, 10.04.2019, veröffentlichte die MAZ, Dahme-Kurier, auf Seite 14, folgenden Artikel des Journalisten Frank Pawlowski