Bodenrichtwerte Senzig
(vereinfachte Erklärung)
Die von Gutachterausschuss in einem aufwendigen Verfahren festgestellten Bodenrichtwerte (BRW) stellen einen Durchschnittswert der erzielten Kaufpreise im zurückliegenden Kalenderjahr dar. Gegenstand der Wertbestimmung sind erschließungsbeitragsfreie Grundstücke in ortsüblicher Größe - Senzig-Mitte 600 qm, Senzig-Krüpelsee 800 qm und Senzig-Waldesruh 900 qm. (Für Ufergrundstücke sind keine Grundstücksgrößen genannt.) Bodenrichtwerte haben für Darlehensgeber (Banken, Sparkassen u.a.) eine hohe Bedeutung für die Beleihung eines Grundstückes. Der Bodenrichtwert ist nicht zu verwechseln mit dem Marktwert eines Grundstückes. Der Marktwert wird von der Lage / Mikrolage und einer Vielzahl weiterer Faktoren des konkreten Grundstückes bestimmt. Auskünfte dazu erteilen Ihnen gerne die qualifizierten Mitglieder des Immobilienverband Deutschland, IVD.
Für Senzig stellen sich, mit Stand vom 01.01.2024 (01.01.23 / 01.01.22 /
31.12.20 / 31.12.19 / 31.12.18 / 31.12.17 / 31.12. 16), die festgestellten BRW wie folgt dar:
Beachten Sie bitte, dass die Zuordnungen zu den Bodenrichtwertzonen teilweise von der üblichen Zuordnung zu den Senziger Siedlungsteilen
abweicht.
Ein Vergleich über viele Jahre zeigt bis zum Jahr 2015 ein im Grunde stabiles Preisniveau. Die durch Einwohner und Kommune getätigten umfangreichen Investitionen in die Infrastruktur führten bis dahin nicht zu einer wesentlichen Werterhöhung, aber zu Wertstabilität.
Zum 01.01.2024 haben sich die BRW (außer Ufergrundstücke), ermittelt aus den durchschnittlich im Jahr 2023 beurkundeten Verkaufpreisen, gegenüber 2022 um ca. 10%
reduziert.
Flurkarten
Die Lage von Flurstücken, kann man auf dem Brandenburg-Viewer ►einfach ansehen. In der Karte kann man navigieren,. Einfache Ausdrucke sind möglich.
In bestimmten Fällen sind amtliche Flurkartenauszüge erforderlich. Diese erhält man beim Katasteramt des
Landkreise Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, 15907 Lübben, Webseite ►
Adressen zu Immobilien, Bauen und Wohnen in Senzig
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